Anträge zur Ratssitzung am 08.02.21

Hier eine Auflistung der einzubringenden Anträge zur Ratssitzung am 8. Februar 2021:

(1)
Antrag der UWG-Fraktion an den Rat der Stadt Meinerzhagen zum Bauprogramm bzw. zu Bauinvestitionen bzw. zu Straßenausbaumaßnahmen

Antrag

Der Rat der Stadt Meinerzhagen beschließt,
-> die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die künftigen Bauprogramme bzw. Bauinvestitionen incl. der straßenausbaugebührenpflichtigen Maßnahmen in Form einer Prioritätenliste dem Rat als Beschluss vorzulegen (Ampelsystem: rot = dringende Maßnahmen, gelb = erforderliche Maßnahmen, grün = zurzeit nicht zwingend erforderliche Maßnahmen).

Begründung
Die Haushaltspläne bzw. Haushaltsplanentwürfe der vergangenen Jahre zeigen, dass offenbar das Gros der von der Verwaltung vorgeschlagenen Bauinvestitionen nicht zwingend erforderlich waren.

So enthält Seite 11 des aktuellen Hausplanentwurfes für das Jahr 2021 den Hinweis, dass „die Fortführung investiver Baumaßnahmen 2018 und 2019 erheblich hinter den Planzahlen zurück“ lag. „In Verbindung damit auch die Notwendigkeit neuer Kreditaufnahmen. Aus der Haushaltsermächtigung für 2018 und 2019 von 8,5 Mio. EUR wurden Kredite in Höhe von 1,66 Mio. EUR aufgenommen. Die nicht in Anspruch genommene Haushaltsermächtigung 2019 steht noch zur Verfügung.“

Auch im Jahr 2020 wurden nach unserer Kenntnis kaum Kredite aufgenommen, weil von 13 Mio. EUR nur ca. 4 Mio. EUR in Maßnahmen umgesetzt wurde – also weniger als ein Drittel.

Bereits seit Jahren weist die UWG auf diese Diskrepanz in Haushaltsreden hin.

Um künftig eine bessere Einschätzung bekommen zu können, die es den verantwortlichen Ratsmitgliedern auch erleichtert, die Notwendigkeit von Maßnahmen zu beurteilen, beantragen wir daher ein Bauprogramm bzw. die Erstellung von Bauinvestitionen in der Form eines Ampelsystems; rot für dringend erforderliche Maßnahmen, gelb für erforderliche Maßnahmen und grün für Maßnahmen, die noch nicht zwingend erforderlich sind.

Diese Begründung ergibt sich aus der geschilderten Tatsache, dass seit vielen Jahren nur ein geringer Prozentteil der freigegebenen Investitionskredite für Baumaßnahmen in Anspruch genommen wurde.

Auf diesem Wege könnte auch eine bessere Beurteilung der straßenausbaugebühren-pflichtigen Maßnahmen erfolgen. Der Rat hatte einen Antrag der UWG, diese bis zur Abschaffung komplett auszusetzen, abgelehnt. Mit dem Ampelsystem könnte auch diesbezüglich eine Beurteilung erfolgen, welche Maßnahmen wirklich im „roten“ Bereich sind. Andere Maßnahmen, die straßenausbaugebührenpflichtig sind, könnten ausgesetzt und zu einem späteren, notwendigen Zeitpunkt, umgesetzt werden. Dies würde in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern helfen, die hohen Kosten, die ja auch nach der Reform entstehen, zu sparen.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass ein solches Ampelsystem auch in anderen Bereichen praktiziert wird, wie der Unterzeichner aus seiner beruflichen Tätigkeit belegen kann.

Raimo Benger
Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Wählergemeinschaft im Rat der Stadt Meinerzhagen (UWG)


(2)

Antrag der UWG-Fraktion an den Rat der Stadt Meinerzhagen zum Thema „Tourismusförderung“

 Antrag

Der Rat der Stadt Meinerzhagen beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zur Tourismusförderung zu eruieren und dem Rat vorzustellen, die über die Aktivitäten im Rahmen von „Leader“ und „Oben an der Volme“ hinausgehen und diese ergänzen.

Begründung

Die Stadt Meinerzhagen hat eine lange touristische Tradition und insbesondere im Bereich Radtourismus und Wandertourismus ein hohes, bisher nicht ausgeschöpftes, Potential. Um sich touristisch allerdings weiterzuentwickeln, bedarf es zusätzlich zu den Aktivitäten im Rahmen von „Leader“ und den Marketingverbünden „Oben an der Volme“, Sauerland, Märkisches Sauerland und Biggesee/Lister, weiterer Projekte der Stadt Meinerzhagen. Die Wahl von Meinerzhagen zur Portalgemeinde Sauerland/ Rothaargebirge hat hier optimale Voraussetzungen aber auch Verpflichtungen geschaffen, die es nun zu erfüllen gilt.

In der öffentlichen Wahrnehmung des Sauerland-Tourismus steht häufig das Hochsauerland. Gerade aber unsere Heimat kann viele Anreize bieten, um Touristen aus der Metropolregion Rhein/Ruhr auch für Meinerzhagen zu interessieren, zumal die Entfernung näher ist als zum Hochsauerland.

Einige denkbare Möglichkeiten:

-> Im Zusammenhang mit der möglichst zügigen Realisierung des Volme-Radweges, könnte die neu zu bauende Radstation am Bahnhof um eine Fahrradverleihstation für Touristen erweitert werden. Wie in vielen anderen Städten, können dann dort Fahrräder per EC-Kartenzahlung bequem und ohne großen Personalaufwand von Touristen ausgeliehen werden. Dies könnte bezogen auf E-Räder in Kooperation mit Mark E oder den Stadtwerken erfolgen.

-> Aus ökonomischer Sicht sind Touristen dann besonders interessant, wenn es gelingt, sie über einen längeren Zeitraum und mit konkreten Angeboten an einen Ort zu binden. Nur dann können auch Gastronomen, Einzelhändler und Unterkunftsbetriebe touristische Umsätze rekrutieren. Kurzaufenthalte, um z. B. einen Spaziergang im Grünen, eine Schlittentour mit den Kindern oder einen Badetag an der Talsperre zu erleben, sind betriebswirtschaftlich eher uninteressant. Daher benötigt auch Meinerzhagen wenigstens ein touristisches Highlight, das einen längeren Aufenthalt vor Ort begünstigt. Ein Tagestourist gibt ca. 25 EUR und ein Übernachtungstourist ca. 100 EUR pro Trag aus. Konzepte für mehrere konkrete touristische Highlights liegen der Verwaltung bereits vor; so z. B. für den Ausbau der Sprungschanze zu dem höchsten Aussichtsturm im Naturpark Sauerland/ Rothaargebirge oder dem Ausbau des ehemaligen Atombunkers zu einem multifunktionalen Erlebnismuseum. Diese beiden genannten Punkte mögen nur als Beispiele gelten. Es sollten von der Verwaltung die bereits vorliegenden Konzepte und Fördermöglichkeiten geprüft werden, inwieweit sie aktuell zuschussfähig sind bzw. Fördermöglichkeiten – auch auf EU-Ebene – gegeben sind.

-> Tourismusförderung muss stärker gewichtet werden. Sie sollte daher auch im Namen eines Ausschusses enthalten sein, wie z. B. „Sport, Kultur, Denkmalpflege und Tourismus“.

Raimo Benger
Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Wählergemeinschaft im Rat der Stadt Meinerzhagen (UWG)


(3)
Gemeinschaftlicher Antrag Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, UWG

Antrag zu:
Satzung über die Gestaltung von Vorgärten von unbebauten Flächen von mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meinerzhagen beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zu
erarbeiten, die die Gestaltung der Vorgärten für das gesamte Stadtgebiet regelt.

Begründung:
Vorgärten trennen den öffentlichen vom privaten Raum und geben Straßen und Gebäuden ein Gesicht. Zurzeit ist eine „Versteinerung“ der Vorgärten zu beobachten, bei der keine Pflanzen mehr vorgesehen sind. Und wenn, werden diese nur symbolhaft inszeniert. Gleichermaßen ist eine zunehmende Versiegelung zu beobachten. Begrünte Vorgärten können aber grüne Oasen in unserer Stadt sein, die Mensch und Tier eine besondere Lebensqualität bieten und zum Artenschutz beitragen. Außerdem helfen begrünte Vorgärten, die Stadtluft zu verbessern, das Aufheizen zu verhindern und die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu
dämpfen. Gut durchwurzelte Böden reduzieren das Überschwemmungsrisiko bei Starkregen und speichern schädliche Treibhausgase, die den Klimawandel verursachen. Durch Versickerung von Oberflächenwasser kann das Kanalsystem entlastet werden.

Anwendungsbereich:
Die Satzung soll für die Gestaltung und Bepflanzung der Vorgärten in geschlossenen Ortschaften und Innenbereichen für das gesamte Stadtgebiet gelten, auch in Ergänzung zu Bebauungsplänen.

Grundsatz:
Die Vorgärten der bebauten Grundstücke sollen über die gesamte Grundstücksbreite in einer Tiefe von 5 m hinter der Straßenbegrenzungslinie bzw. Straßengrenze gärtnerisch angelegt und unterhalten werden, soweit sie nicht für Zugänge, Zufahrten, Mülltonnenstandplätze, Fahrradabstellplätze und dergleichen benötigt werden. Befestigte Flächen sollen in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Benutzung angemessene Maß beschränkt sein. Die Nutzung von Vorgartenflächen zu Arbeits- und Lagerzwecken soll unzulässig sein. Befestigte Flächen sollen zugelassen werden können, wenn mindestens 50% des Vorgartens begrünt werden.

Anwendung auf bestehende Vorgärten:
In der Vergangenheit gestaltete Vorgärten unterliegen bereits den § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 und 2 der BauO NRW, die eine Aussage zur Gestaltung macht und zur Begrünung der unbebauten Flächen verpflichtet, so dass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten und Versiegelungen im Prinzip rechtswidrig sind. Bei grober Abweichung von der Satzung (50%-Regelung) soll die Verwaltung beratend tätig werden um den Grundstückseigentümer von der Sinnhaftigkeit eines Rückbaus
zu überzeugen. Die Vorschriften der Satzung sollen ohne Einschränkung angewendet werden, wenn eine komplette Erneuerung des Vorgartens durchgeführt wird.
Die Planungspartnerschaft zur ökologischen Vorgartengestaltung soll dabei in Vordergrund stehen.

Feuerwehraufstellund Bewegungsflächen:
Die Zu-und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sollen die nach den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, in der jeweils gültigen Fassung, vorgeschriebenen Mindestmaße nicht überschreiten und nach Möglichkeit versickerungsfähig ausgeführt werden.

Planungspartnerschaft, Pflichten:
Die Verwaltung soll als Planungspartner fungieren und Broschüren und
Informationsmaterial zur ökologischen Vorgartengestaltung bereithalten sowie bei Bedarf Kontakte zu geeigneten Garten- und Landschaftsbaubetrieben vermitteln.
Die erforderlichen Nachweise und Pläne sollen, z.B. im Zuge eines
Bauantragsverfahrens oder bei Umnutzung zu Wohnzwecken vorgelegt werden.
Zuwiderhandlungen sollen als ordnungswidrig im Sinne des § 86 der
Landesbauordnung geahndet werden.